Häufig gestellte Fragen

Über LuxuryLeasing

Wir stehen im ständigen Kontakt zu Autohäusern in ganz Deutschland. Wir sichern uns größere Fahrzeugkontingente und können für Sie bessere Konditionen aushandeln. Jedes Autohaus hat des Weiteren die Möglichkeit entsprechende Nachlässe für attraktive Sonderkontingente, Lagerfahrzeuge und Sonderaktionen anzubieten. Dadurch profitieren Sie mit besonders attraktiven Leasingangeboten, welche wir an Sie weitergeben.

Im ersten Schritt durchsuchen Sie unsere Angeboten und suchen sich Ihr Wunschfahrzeug aus.

Sollte Ihr Wunschfahrzeug nicht verfügbar sein, können Sie uns gerne einen individuellen Suchauftrag zusenden.

Nachdem Sie sich Ihr Wunschfahrzeug ausgesucht haben, können Sie uns gerne eine Reservierungsanfrage zusenden. Dafür müssen Sie uns eine Selbstauskunft zusenden, damit die Leasingbank anhand der eingereichten Unterlagen Ihre Bonität prüfen kann.

Nach der Zusendung Ihrer Selbstauskunft klären wir Sie über den Aufenthaltsort des Wunschfahrzeugs auf. Auf Wunsch können Sie nach Zusendung Ihrer Unterlagen das Fahrzeug beim Händler vor Ort besichtigen.

Zur Prüfung der Kreditwürdigkeit müssen wir zwischen privatem-/ und gewerblichen Leasing unterscheiden:

Bei Privatleasing werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Beidseitige Kopie des Personalausweises
  • Gehaltsnachweise der letzten drei Monate

Bei gewerblichem Leasing werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Zahlen zum Unternehmen (letzter Jahresabschluss, aktuelle BWA)
  • Beidseitige Ausweiskopie der zeichnungsberechtigten und zeichnenden Personen
  • Gewerbeanmeldung bzw. eine Kopie des Handelsregister-Auszuges
  • Bei sehr jungen Unternehmen kann eine Privatbürgschaft des Geschäftsführers erforderlich sein

Das Autohaus koordiniert dann mit Ihnen das weitere Vorgehen. Nach erfolgreicher Bonitätsprüfung erhalten Sie innerhalb von zwei bis drei Tagen die Vertragsunterlagen (Original ggf. postalisch) zur Unterschrift. In der Regel wird der Fahrzeugbrief an Ihre KFZ-Zulassungsstelle versandt, sodass Sie das Fahrzeug dort anmelden können. Nach der Zulassung können Sie Ihr Wunschfahrzeug beim Händler abholen oder wenn gewünscht auch unseren Partner-Überführungsdienst zu günstigen Konditionen nutzen.

Thema Leasing

Bonitätsprüfung

Die Bonitätsprüfung ist dazu da, um den beiden Parteien Sicherheit zu geben. Zum einen soll Sie den Leasingnehmer vor Überschuldung prüfen, zum anderen auch dem Leasinggeber die Sicherheit geben, dass die vertraglich vereinbarten Beträge für die gesamte Laufzeit des Leasingvertrags rechtzeitig gezahlt werden können.

Voraussetzungen – Gewerblich

Das Unternehmen muss eine ausreichende Kreditwürdigkeit nachweisen können. Gesellschafter bzw. Inhaber oder auch Geschäftsführer müssen über eine positive Schufa verfügen. Die Gründung des Unternehmens muss in der Regel mindestens ein Jahr zurückliegen. Jüngere Unternehmen können bei Stellung einer entsprechenden Sicherheit (Bürgschaft oder Sonderzahlung) auch einen Leasingvertrag abschließen. Sollten Sie Freiberufler sein, haben Sie ebenfalls den Vorteil die Gewerbekonditionen der Hersteller zu nutzen.

Voraussetzungen – Privat

Ein regelmäßiges Einkommen in ausreichender Höhe sowie eine positive Schufa-Auskunft ist für den Leasingvertrag ein Muss. Es muss weiterhin bewiesen werden, dass das Einkommen mindestens für die Länge der Leasingdauer bezogen wird. Sollte der Leasingnehmer mit seinem befristeten Vertrag anstellt sein, kann die Voraussetzung für das Leasing oft nicht erfüllt werden. Bei einigen Leasingunternehmen gibt es die Möglichkeit, dennoch einen Leasingvertrag abzuschließen. Eine Kaution von 20 bis 30 Prozent des Fahrzeugpreises kann hinterlegt werden, um dem Leasingunternehmen die nötige Sicherheit zu geben. Alternativ kann auch ein kreditwürdiger Bürge vertraglich eingebunden werden.

Als Leasingnehmer sind dafür verantwortlich, dass für das Fahrzeug ein entsprechender Versicherungsschutz besteht. Deshalb ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung obligatorisch. Die Versicherung ist in der Regel im Leasingvertrag nicht enthalten. Eine Versicherung können Sie bei jeder Versicherung abschließen. Sie haben jedoch die Möglichkeit bei einigen Herstellern gegen Aufpreis auf die Leasingrate einen entsprechenden Versicherungsschutz abzuschließen.

Zusatzversicherungen beim Leasing GAP Versicherung – Wozu dient eine Gap-Versicherung?

Ersetzt bei Diebstahl oder Totalschaden die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Autos und dem aktuellen Ablösewert des Leasingvertrags. Muss ich eine Gap-Versicherung beim Auto-Leasing abschließen? Mit „Gap“ (Englisch für „Lücke“) ist der Unterschied in der Finanzierung gemeint, die bei Totalschaden oder Diebstahl des Leasingfahrzeugs entstehen kann. Da die Vollkasko nur den Wiederbeschaffungswert deckt, der Leasinggeber jedoch streng nach Vertrag den verbliebenen „Ablösewert“ fordern kann, kommen auf den Leasingnehmer unter Umständen hohe Ausgleichs-Kosten zu. Diese Situation entsteht vor allem bei hochwertigen Leasingfahrzeugen – der Wertverlust ist bei Neuwagen in der Anfangszeit am höchsten. Wenn der gewünschte Autotyp einen hohen Anschaffungspreis hat, bei Dieben begehrt ist und der Leasingnehmer über keine gesicherte Garage verfügt, kann eine Gap-Versicherung notwendig sein. Sie kostet einige Euro zusätzlich pro Rate.

Wichtig für den Leasingnehmer:

Entsprechende Pflege und ein guter Umgang mit dem Fahrzeug.
Denn eine sorgfältige Behandlung des Leasingfahrzeugs wirkt sich positiv auf die Rückgabe bei Leasingende aus.

Der Leasingnehmer zahlt die Kosten für die erforderlichen Inspektionen – welche Termingerecht durchgeführt werden müssen – sowie eventuelle Reparaturen am Fahrzeug.
Dabei ist zu beachten, dass die Werkstatt vom Leasinggeber bzw. Autohaus anerkannt ist und ausschließlich nur Originalteile verwendet dürfen.

In Notfällen können, falls die Hilfe eines vom Hersteller anerkannten Betriebes nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten erreichbar ist, Reparaturen in einem anderen Kfz-Reparaturbetrieb, der die Gewähr für sorgfältige handwerksmäßige Arbeit bietet, durchgeführt werden.

Darf ich bei meinem Leasingfahrzeug den Ölwechsel kostengünstig selbst durchführen?

Auf keinen Fall. Der Leasinggeber möchte beim Verkauf des Autos einen möglichst hohen Gewinn erzielen, versichert sich also eines maximalen Restwerts per Vertrag, indem er Wartung und Reparaturen ausschließlich von Fachwerkstätten durchführen lässt.

Das Leasing ist laufzeitgebunden, was bedeutet, dass eine vorzeitige Vertragsauflösung häufig gar nicht möglich ist oder nur zu ungünstigen Konditionen. Soll der Vertrag trotzdem vorzeitig aufgelöst werden, besteht hierbei auch die Möglichkeit einen Nachfolger mit positiver Bonität für das aktuelle Fahrzeug zu finden, hier wird von der sogenannten Leasingübernahme gesprochen.

Andere Leasinggeber bieten die Möglichkeit, dass der Vertrag vorzeitig beendet werden kann, sofern ein anderes Fahrzeug dafür übernommen wird.

Dagegen hat der Leasinganbieter die Möglichkeit, den Vertrag fristlos zu kündigen. Beispielsweise wenn der Leasingnehmer zwei Ratenzahlungen nicht durchführt oder klar und eindeutige Gründe zu einer Vertragsverletzung bestehen.

Leasingkunden haben die Möglichkeit den Vertrag vorzeitig zu beenden. Die Voraussetzung ist, dass sie ein anderes Fahrzeug übernehmen. Ebenso ist es möglich die Vertragslaufzeit zu verlängern.

Sollte eine Vertragsbeendigung trotzdem erwünscht sein, wenden Sie sich in dieser Sache an Ihren ausliefernden Vertragshändler, er wird Sie über Lösungen informieren.

Eine Übernahme des Leasingvertrages durch eine andere Person oder Organisation ist grundsätzlich möglich. Sollten Sie sich dazu entscheiden, Ihren Leasingvertrag abzugeben, gehen dabei alle Rechte und Pflichten auf den neuen Vertragsnehmer über. Beide Parteien müssen darauf achten, dass bei der Leasingübernahme der Fahrzeugzustand genau dokumentiert wird – beispielsweise durch einen DAT-Gutachten. Eventuelle anfallende Kosten müssen genau besprochen werden.

Ob über eine Vertragsübernahme positiv oder negativ entschieden wird, liegt im Ermessen des Leasinggebers.

Was wird für eine Leasingübernahme benötigt?

Übernehmer (Person/Organisation welche den Vertrag übernehmen möchte) und die entsprechenden Unterlagen wie Personalausweis, Gehaltsnachweise bzw. Handelsregisterauszug etc.

Bei dieser Person/Organisation erfolgt eine Bonitätsprüfung. Anhand der vorliegenden Daten entscheidet die Leasingbank ob der Übernehmer in den Vertrag einsteigen kann.

Kommt eine Vertragsumschreibung zu Stande wird dem Übergeber eine Gebühr berechnet, diese ist von Bank zu Bank unterschiedlich hoch.

Nachdem die Bank den unterschriebenen Antrag erhalten hat, wird diese sich mit dem Leasingübernehmer in Verbindung setzen. Der Leasingübernehmer muss alle erforderlichen Unterlagen an die Bank senden. Erst nach Eingang der vollständigen Unterlagen kann die Vertragsübernahme geprüft werden. Die Prüfung selbst kann eine Bearbeitungszeit von ca. 5 Arbeitstagen in Anspruch nehmen. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Übernahmevertrag an den Antragssteller zugeschickt. Sobald der Übernahmevertrag von beiden Parteien unterschrieben und im Original vorliegt, wird der Leasingvertrag umgeschrieben und die Zulassungsbescheinigung Teil II (KFZ-Brief) am die jeweilige Zulassungsstelle zur Ummeldung versendet.

Ihr Leasing-Vertragspartner ist der jeweilige Hersteller oder die Leasinggesellschaft, die Eigentümer des entsprechenden Leasingfahrzeugs ist. Das Fahrzeug wird dem Kunden nur in einer Art Mietverhältnis zur Verfügung gestellt. Nach Vertragsende wird das Fahrzeug wieder abgegeben.

Eine Erhöhung der Laufleistung muss von der Leasingbank geprüft werden und ist bei einigen Vertragsmodellen nicht möglich. Dabei sollte das ausliefernde Autohaus angesprochen werden.

Wenn Sie umgezogen sind, teilen Sie dies der Leasingbank mit. Bitte denken Sie daran, dass beim Umzug das Fahrzeug umgemeldet werden muss. In diesen Falle nennen Sie der Leasingbank einfach die Zulassungsstelle. Diese wird dann den KFZ-Brief an dorthin senden, damit er vorliegt, wenn das Fahrzeug umgemeldet wird.

Da die Leasingraten per Lastschrift von Ihrem Bankkonto abgebucht werden, müssen Sie bei Änderung der Bankverbindung die Leasingbank informieren. Teilen Sie dies bitte rechtzeitig und schriftlich mit. Spätestens zwei Wochen vor der nächsten Abbuchung vom neuen Konto, damit es zu keiner Fehlbuchung kommt. Die Mitteilung über die Änderung sollte am besten unterschrieben werden.

Ihr Kfz-Händler wartet Ihr Leasing-Fahrzeug gemäß den Werkvorschriften und Gewährleistungsbedingungen des Herstellers. Inspektionen, Verschleiß und Unfallreparaturen, das heißt alle Unterhaltskosten, übernehmen Sie für die Dauer des Leasing-Vertrages. Als Halter behandeln Sie das Fahrzeug also wie Ihr eigenes Auto. Es ist auf Ihren Namen zugelassen. Somit sind Sie auch für die Versteuerung und Versicherung des Fahrzeuges verantwortlich. Der rechtliche Eigentümer des Fahrzeuges bleibt jedoch stets die Leasingbank. Für alle Gewährleistungsansprüche ist Ihr Autohaus, bei dem Sie das Fahrzeug übernommen haben, zuständig. Ein Recht auf Gewährleistung besteht daher. Sollten Nachbesserungen von Mängeln erfolglos bleiben, können Sie vom Leasingvertrag zurücktreten.

Das Kennzeichen ist grundsätzlich frei wählbar. Es hängt aber auch davon ab, ob der Leasingnehmer oder Leasinggeber im Fahrzeugschein steht. Bei einem Wunschkennzeichen sollten Sie dies daher vorher mit Ihrem Vertragspartner abklären.

Für alle anfallenden Reparaturkosten am Leasingfahrzeug muss der Leasingnehmer aufkommen. Da die meisten Leasingfahrzeuge mit einer Vollkasko versichert sind, ist bei größeren Schäden „nur“ die Selbstbeteiligung zu zahlen. Indirekt kommt hierfür aber auch wieder der Leasingnehmer auf, da nach einem Unfall mit einem Anstieg der Versicherungskosten zu rechnen ist. Nicht durchgeführte Reparaturen bei Leasingfahrzeugen werden spätestens bei der Fahrzeugrückgabe abgerechnet.

Wann muss ich einen Schaden bei der Leasingbank melden?

Jeder Schaden am Fahrzeug muss unverzüglich gemeldet werden.

Das Leasingfahrzeug sollte nicht ohne Abstimmung mit dem Leasingunternehmen repariert werden. Jeder Mangel muss dem Leasinggeber gemeldet und schnellst möglich in einer Fachwerkstatt behoben werden.

Bei Diebstahl oder einem Totalschaden, zahlen die Versicherungen meistens nur den Wiederbeschaffungswert. Daher kommt oft dazu, dass der Betrag nicht mit dem, was laut Leasingvertrag noch zu leisten ist, übereinstimmt. Diese Lücke ist vom Kunden selbst zu zahlen. Aus diesem Grund gibt es mittlerweile im Vertrag die so genannte GAP-Deckung, die solche Lücken ausgleicht. Darauf sollte man beim Vertrag achten.

Die Einreichung des Gutachtens sowie der Versicherungspolice in Kopie ist zwingend erforderlich. Im Falle eines Totalschadens kündigt die Leasingbank erst den Vertrag, wenn der Schaden 100% des Wiederbeschaffungswertes entspricht. Der Leasingnehmer hat ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Schaden 60-100% des Wiederbeschaffungswertes beträgt. Beträgt die Schadenhöhe weniger als 60% des Wiederbeschaffungswertes, ist das Fahrzeug umgehend zu reparieren; der Vertrag wird fortgeführt.

Den Diebstahl melden Sie umgehend bei Ihrer Leasingbank und Ihrer Versicherung.

Es ist zwingend erforderlich, eine Kopie der Strafanzeige einer deutschen Polizeidienststelle eingereicht wird.

Beim Kilometerleasing geben Sie Ihr Fahrzeug nach Laufzeitende einfach frei von Schäden zurück. Dies bedeutet nicht, dass das Fahrzeug in einem perfekten Zustand sein muss, sondern in seinem Alter und seiner Laufzeit entsprechenden Gebrauchszustand. Wie bei allen Nutzungsgütern ist Verschleiß und Abnutzung ein normaler Prozess. Lediglich überdurchschnittliche Schäden am Fahrzeug müssen bei der Rückgabe mit dem Leasingnehmer abgerechnet werden.

Wir empfehlen hierbei auch, dass ein von Ihnen ausgesuchter Sachverständiger das Fahrzeug vor der Rückgabe begutachtet. Die Preise für ein Gutachten liegen bei ca. 150 EUR. So können eventuelle entstandene Mängel am Fahrzeug durch den Leasingnehmer kostengünstiger behoben werden.

Zu der Rückgabe sollten Sie am besten einen Zeugen mitnehmen und Fotos anfertigen.

Bei der Rückgabe wird ein so genanntes Rücknahmeprotokoll erstellt, wo alle zu beanstandenden Schäden aufgenommen werden. Sollten Sie bei der Rückgabe mit den festgestellten Schäden nicht einverstanden sein, so sollten Sie dies bei dem Rücknahmeprotokoll deutlich vermerken lassen.

Sollte die vertraglich vereinbarte Kilometerzahl überschritten sein, so zahlen Sie die vertraglich vereinbarten Mehrkilometersätze. Dabei wird ein neutrales Rückgabegutachten durch einen externen Gutachter erstellt.